Impressum

HG Trade & Consult GmbH
Triglavstraße 18
9500 Villach

Telefon: +43 676 852236200
E-Mail: office@gossmann-consult.at
Web: www.gossmann-consult.at

Firmenbuchgericht: Landesgericht Klagenfurt
Firmenbuchnummer: 434987m
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU69645538

Design & Realisierung: RS3 Werbe GmbH
Fotos: Daniel Gossmann

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2022

I.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und / oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen
1.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
1.6 Zum Abschluss des gegenständlichen Auftrages bedarf es der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber und einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen / Datensätze zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen / Datensätze, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Schutz des geistigen Eigentums
4.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftraggebers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
4.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadenersatz.
4.3 Alle Inhalte auf den Websites von HG Trade & Consult GmbH. sind urheberrechtlich geschützt. Texte, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder in überarbeiteter Form, ist ohne Zustimmung des Betreibers bzw. des Urhebers untersagt.

5. Haftung / Schadenersatz
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
5.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
5.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
6. Geheimhaltung / Datenschutz
6.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
6.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
6.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
6.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
6.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

7. Honorar
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
7.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
7.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers zu ersetzen.
7.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
7.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
7.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die der HG Trade & Consult GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, sowie die zurzeit gesetzlich geltenden Verzugszinsen (dzt. 8,38% p.a.) zu ersetzen.

8. Dauer des Vertrages
8.1 Jeder Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
8.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

9. Elektronische Rechnungslegung
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftraggeber (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

10. Einverständniserklärung gemäß TKG (Telekommunikationsgesetz)
10.1 Mit Zusendung der Emailadresse erklärt sich der Kunde bis auf schriftlichen Widerruf mit der Zusendung von Emails durch HG Trade & Consult GmbH im Sinne des TKG (Telekommunikationsgesetz) einverstanden.
10.2 HG Trade & Consult GmbH. ist berechtigt, Vermittlungsdaten laut TKG (Telekommunikationsgesetz), insbesondere Source-IP und Destination-IP, Logs u.ä., zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung der angebotenen Dienstleistungen, zum Schutz der eigenen Rechner und der Rechner von Dritten zu ermitteln, zu verarbeiten und zu übermitteln (z.B. zur Behebung technischer Mängel zu verwenden). Als Stammdaten des Kunden werden insbesondere Firma, Familienname, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, Email-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung ermittelt und verarbeitet.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
11.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Der Gerichtsstand ist Eisenstadt. Bei Konsumenten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

II.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HG Trade & Consult GmbH gelten für den Geschäftsbereich Seminare, Workshops und diverse Veranstaltungen, die von HG Trade & Consult GmbH unmittelbar organisiert und durchgeführt werden, für einzelne Teilnehmer folgende spezielle Bestimmungen:

1. Teilnahmebeiträge
1.1 Der jeweilige angegebene Teilnahmebetrag ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Einzahlung zu bringen.
1.2 Bei verspätetem Kurseintritt besteht kein Anspruch auf Reduzierung des Teilnahmebetrags.

2. Zustandekommen bzw. Absage einer Veranstaltung
2.1 Die jeweilige Veranstaltung kommt nur dann zustande, wenn die Mindestanzahl von zehn Personen erreicht wird bzw. die zuvor gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer bekannt gegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
2.2 Muss eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl endgültig abgesagt werden, werden bis dahin die von Teilnehmern bereits geleisteten Teilnahmebeiträge binnen einer Frist von einer Woche vollständig zurückgezahlt. Dasselbe gilt, wenn Veranstaltungen aufgrund Ereignisse höherer Gewalt bzw. wegen Erkrankung von Trainern ohne Ersatzmöglichkeit abgesagt werden müssen.

3. Storno
3.1 Für jede Veranstaltung wird ein konkreter verbindlicher Anmeldeschluss in der Einladung bekannt gegeben.
3.2 Tritt ein Teilnehmer nach dessen verbindlicher Anmeldung von der beabsichtigten Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zurück, gilt nach Anmeldeschluss eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Teilnahmebetrags, bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag der volle Teilnahmebetrag als vereinbart. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
3.3 Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax oder Email, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
3.4 Sämtliche von HG Trade & Consult GmbH bei Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Unterlagen (Schulungsunterlagen, Präsentationen, Prospekte, Pläne, Skizzen und dergleichen) bleiben geistiges Eigentum der HG Trade & Consult GmbH Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Vervielfältigens bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HG Trade & Consult GmbH.

III.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HG Trade & Consult GmbH gelten für den Geschäftsbereich Websites & online-Portale folgende spezielle Bestimmungen:
1. Nutzungsbedingungen, Gewährleistung, Haftung über Inhalt
1.1 Die Nutzung aller Websites erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. HG Trade & Consult GmbH übernimmt weder Gewähr für ständige Verfügbarkeit, noch für die veröffentlichten Beiträge, Angebote, Dienstleistungen und Services hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionalität.
1.2 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Websites entstehen, ist ausgeschlossen.
1.3 Die Websites und die damit verbundenen Dienste werden unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit kann daher nicht zugesichert werden. Die IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Betreiber. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen, wobei für derartige Ausfälle keine Haftung besteht.

2. Links
2.1 Für Links wird keine Haftung über Inhalt, Funktionalität und Verfügbarkeit der verlinkten Website(n) übernommen. Dies gilt auch bei allen anderen direkten oder indirekten Verweisen oder Verlinkungen auf fremde Internetangebote.
2.2 Links auf diese Website sind erwünscht, wenn sie als externe Links in einem eigenen Browserfenster gestaltet sind. Eine Übernahme des Hauptfensters in einen Frame des Linksetzers ist unzulässig.
2.3 Sollte eine Website, auf die verlinkt wurde, rechtswidrige Inhalte enthalten, so wird um eine kurze Mitteilung ersucht, der Link wird dann umgehend entfernt.

3. Bilder und Pläne
3.1 Die auf der Website verwendeten Bilder und Pläne sind Eigentum von HG Trade & Consult GmbH soweit keine anderen UrheberInnen / EigentümerInnen angegeben sind.